Liegende Kletterbäume

Liegende Kletterbäume sind grundsätzlich standfest, können nicht wegrollen. Ok, Ausnahmen gibt es immer wieder.

 

Es sind aber auch Klettergeräte und müssen die Regeln der DIN EN 1176-1 einhalten. Wichtig ist die Fallhöhe. Von Holzstamm zu Holzstamm darf es beim Fallen nicht mehr als 60 cm sein. Dieser Abstand ist häufig größer, also muss dieser Starkast gekürzt werden. Entweder der obere oder der untere. Aufwändig.

 

Und die weggespielte Grasnarbe führt zu einem verhärteten Oberboden. Also darf dann die Fallhöhe nicht mehr als 1,0 m betragen. Bei gutem Rasen wären es 1,5 m.

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