Damit Ihnen im Brandschutz nichts anbrennt. Planen Sie einen geeigneten Feuerschutz. Statten Sie Ihren Betrieb mit geeigneten Feuerloeschern aus. Organisieren
Sie Ihre Brandschutzunterweisungen. Ich berate Sie als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter.
Ich erstelle in Zusammenarbeit mit Ihnen eine Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil A, B und C.
Ich übernehme gern Schulungen im Umgang mit einem Rettungsstuhl für Schwerbehinderte. Sie üben nach einer Einführung in die Theorie gemeinsam im Treppenhaus. Eine jährliche Wiederholung ist sinnvoll, da die Handgriffe häufig wieder vergessen werden.
In Schleswig-Holstein gilt die Rauchmelderpflicht ab 2011 nicht für Betriebe sondern für Wohnungen (Landesbauordnung SH vom 22.01.2009, § 49 (4)).
Standardlöscher in Betrieben ist der Schaumlöscher. Diese löschen auch flüssig werdende Kunststoffe. Pulverlöscher richten nach Auslösen zu hohe Schäden an. Bei hochwertigen elektrischen Geräten wie in Laboratorien verbieten sich geradezu ABC-Pulverlöscher.