Coronavirus - Infos für Unternehmen

Stoßlüften mit Querlüftung bleibt weiterhin die wichtigste Schutzmaßnahme.

2x stündlich 3 Minuten lang in Büroräumen.

Stoßlüftung verbraucht nur wenig Energie. Fenster auf Kipp stellen ist Energieverschwendung und kühlt den Raum aus.

 

Im Zeichen der Energiekrise wegen Rußland ist die Stoßlüftung umso wichtiger, weil sie die energiesparsamste Lüftungsmethode darstellt. Jeder kann einfach mitmachen.

 

Gutes Lüften bedeutet aber auch, Flure und Treppenhäuser gut zu lüften.

Bei Fluren und Treppenhäusern wird es beim Kippen von Fenstern bleiben, weil sie für Querlüftung und damit Durchzug sorgen. Damit wird ein schneller Luftaustausch gewährleistet. Leichter Durchzug reicht aus.

 

Die beste Schutzmaßnahme vor schweren Erkrankungen ist weiterhin die Impfung. 

         

    Lüften ist 1000-fach wichtiger als Hände waschen oder desinfizieren, wenn es um Corona-Viren geht. Schmierinfektion ist kein praktischer Übertragungsweg beim Corona-Virus. Übertriebene Händehygiene ist überflüssig, schadet der Haut und die Umwelt.

 

Hände weg vom Gesicht - das gilt besonders beim Husten oder Hüsteln. Dieses machen viele Menschen immer noch falsch. Immer abwenden, damit der Gegenüber den Virenstrom nicht abbekommt
  • Längeres Lüften kühlt nur den Raum aus und führt zu unnötig hohem Energieverbrauch, was die Umwelt und damit uns Menschen schädigt, und den Geldbeutel ebenfalls. Denn dann geben die Wände die Wärme an die Raumluft ab. Und dieser Wärmeverlust wird beim nächsten Aufheizen ausgeglichen. Es wird also unnötig Energie vergeudet.
Meine wesentlichen Informationsquellen finden Sie unter "Informatives zum Coronavirus"
Stand: 22.01.2024



rotronic-Messgerät

für CO2-Messungen.

 

Speichert Dauermessungen und Einzelmessungen.

 

Lüftungsmaßnahmen wegen Coronaviren können orientierend überprüft werden.

 

 

 

 


Zur Überwachung der Raumluftqualität sind CO2-Messgeräte sinnvoll. Das gilt auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Stoßlüftung muss beibehalten werden. Für Büro, Schulklasse und Wohnzimmer sind diese Geräte gut geeignet.

Eine edle Variante (links im Bild) mit vielen Verstellmöglichkeiten der Anzeige inhaltlich als auch farblich habe ich von ELV einmal hier verlinkt. Das Erklärvideo hat mich fasziniert.

 

Zur CO2-Messgeräte-Übersicht von ELV gelangen Sie hier. Es lohnt sich hineinzuschauen. *Affiliate-Links.



Der Corona- Kompass,

von Prof. Alexander Kekulé.

 

Spannende Lektüre eines Fachmanns für Virologie und Epidemiologie. Informationsstand Ende Oktober 2020.

Wie weitere Lockdowns mit seinem SMART-Konzept verhindert hätte werden können.

 

Unsere GroKo ist leider nicht seinem pragmatischen Konzept gefolgt, immer halbherzig und immer zu spät.


Seine Aussage im Podcast im MDR am 16.11.2021: Die Epidemie läuft jetzt durch, die Welle ist nicht mehr aufzuhalten.

Telearbeit - Homeoffice

Derzeit wird viel von Telearbeit gesprochen, den Begriff "Home-Office" kennt der Arbeitsschutz nicht. Homeoffice ist eine vorübergehende Lösung, solange die Pandemie läuft. Homeoffice ist nicht die klassische geplante Telearbeit sondern wegen der Ausnahmesituation eine gewählte mobile Arbeit. Damit gilt nicht die Arbeitsstättenverordnung für diese Arbeiten, die nur vorübergehend erfolgen dürfen. Es ist also kein Dauerzustand. Aktuelle gilt das bis zum 19.03.2022. Danach gilt wieder der volle Arbeitsschutz.

 

Stellungnahme des DGUV (unveränderter Originaltext laut Newsletter):

 

Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Home-Office zu arbeiten, handelt es sich also - in der Regel - nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht.

In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.

 

 

Weitere Informationsquellen zur aktuellen Lage für Unternehmen, Beschäftigte und sonstige Leser


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