600 W Wechselrichterleistung (Kappungsgrenze) war und ist ein großes Hemmnis. 600 W bedeuten klassisch zwei PV-Module. Im Bundestag und Bundesrat
verabschiedet und nun veröffentlicht: Erhöhung auf 800 W (was der Wechselrichter durchlässt), montiert werden dürfen aber 2000 Wp Modulleistung. Das ist für die dunkle Jahreszeit sowie für
morgens und abends unschätzbar wertvoll. Entgegen stehen die Investitionskosten.
BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) sowie das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) wurden endlich geändert. Nun sind auch Balkonkraftwerke wie größere PV-Anlagen privilegiert. Stehen rechtlich also im überragenden Interesse der Öffentlichkeit. Was eine erhebliche Vereinfachung für Mieter und Wohnungseigentümer bedeutet. Vermieter und Eigentümergemeinschaften brauchen nur noch informiert werden. Alle Stellungnahmen (siehe unten) befürworten das.
Es ist kein Fachbetrieb oder Elektriker zum Aufbau und Anschluss solcher Anlagen erforderlich. Das senkt die Kosten, verbessert die Amortisationszeit
erheblich. Auch wird die Wieland-Steckdose nicht zur Pflicht werden. Das wird noch durch Normenänderungen geregelt. Auch dürfen Ferraris-Stromzähler, die uralten alten mit dem Drehrad,
weiterverwendet werden. Solange, bis die EVU´s mit dem Austausch der Stromzähler nachkommen. Die Ferraris-Zähler zählen auch rückwärts.
Bisher galt: Wird die Anlage an der Balkonbrüstung, an der Außenwand oder auf dem Dach montiert, handelt es sich um eine bauliche Veränderung.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat nun bekannt gemacht, dass Balkonkraftwerke keine baulichen Produkte mehr sind. Das bedeutet für die Montage: Es sind die gleichen Überlegungen und Sicherungsmaßnahmen zu beachten wie für Balkonkästen. Statische Nachweise etc. entfallen dadurch.
Kommentar des DIBt vom 27.10.2023.
Wer eine PV-Anlage betreibt, versucht seinen Stromverbrauch an die Tageslichtkurve anzupassen. Diese Personen werden sich zusätzlich weitere Gedanken zum Stromsparen machen. Ich kann es aus eigenen ersten Erfahrungen bestätigen. Extrem wichtig, wenn man den Speicher eingespart hat. Unsere 5,5 kWp-Anlage gen Südwesten und 2,6 kWp gen Südosten arbeiten fleißig. Nun kann der Geschirrspüler wie auch die Waschmaschine auch schon vormittags laufen. Mit der Anlagenerweiterung auf dem Carport wurde es viel einfacher. Und die 30 Grad Wäsche kommt zuerst dran, danach die 60 Grad Wäsche. Waschmaschine, Wäschetrockner und Geschirrspüler werden zeitversetzt, so etwa 15 Minuten, eingeschaltet, damit sich die Stromspitzen nicht überlagern. Backofen und E-Herd sollten wenn möglich nicht zeitgleich laufen.
Die Masse bringts sprich millionenfache Anwendung.
Ab 2023 entfiel beim Kauf wie auch für größere Dachanlagen die Mehrwertsteuer. Eine erfreuliche Subventionierung.
Stand: 27.10.2024.
Mein Konzept - Ziele:
Voraussetzung:
Notwendige Änderung der Rahmenbedingungen:
Für den Einzelfall immer auf die Anlagengröße und die Anwendung durch wen beachten.
Zusammenfassung: In Deutschland soll jede Person ein Balkonkraftwerk (steckerfertige Erzeugeranlagen) erwerben können, aufbauen und in Betrieb nehmen, wenn ein
Wechselrichter den Stromfluss auf 2000 W begrenzt (mein Wunsch) oder ohnehin die max. Modulleistung dafür nicht ausreicht. Keine Formalismen, Erschwernisse und bürokratische Hürden mehr. Wir
müssen entfesseln, sofort und mindestens 10 Jahre lang. 2000 W deshalb, weil viele Stromverbraucher diesen Wert in der SPitze erreichen, ein kleiner Heizlüfter permanent im Dauerbetrieb. Dieses
Geräte sind ja auch zugelassen.
Balkonkraftwerk in Baden-Württemberg im August 2022 entdeckt. Da bekommt das Schuppendach eine ganz neue Bedeutung. 2 Module wurden montiert.
Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Es fallen Begriffe wie Mini-Solaranlage, Plug-In-Anlage, Stecker-Solargeräte, Guerilla-PV.
Meine Definition: Es sind einfache PV-Anlagen, die Strom aus dem Tageslicht gewinnen und in das Hausnetzwerk einspeisen. Es geht also um 230 V-Anlagen, die über ein Stromkabel über eine Schukosteckdose (simple Haushaltssteckdose) im Haus oder der Wohnung oder der Garage oder dem Carport angeschlossen werden.
Da stellt sich die philosophische Frage: kann ein Balkonkraftwerk überhaupt auf einer Garage stehen? (Scherz Ende)
Diese Anlagen sind sehr klein, können nur einen Teil des täglichen Strombedarfs decken. Sie übernehmen hauptsächlich einen Teil des permanenten Stromverbrauchs. Von den Großverbrauchern (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowelle, Toaster, E-Herd, Bügeleisen) wird nur ein kleiner Teil übernommen, denn die Belastungsspitzen können nicht abgefangen werden. Diese Geräte haben zu hohe Verbrauchsspitzen während eines Nutzungszyklus. Energiespeicher machen daher für Balkonkraftwerke keinen Sinn, da der größte Teil sowieso selbst verwendet wird. Eingesparte kWh sparen Strom vom EVU. Senken die eigenen laufenden Kosten. Tragen zur Steigerung der dezentralen Energieversorgung bei. Reduziert den Einfluss der großen Energiekonzerne. Amortisationszeit um und bei 5 Jahre. Die Masse machts.
Viele Informationen gibt es von Herstellern zu diesem Thema. So auch von Priwatt, sehr empfehlenswert. Ab 2023 ist die 70 % Abregelungspflicht für diese kleinen Anlagen weggefallen.
Deutschland geht mit der 600 W-Abriegelungsgrenze einen Sonderweg. Die EU hatte sich für 800 W entschieden.
Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG, VERORDNUNG (EU) 2016/631) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Das sollte in Deutschland ab dem 01.01.2024 umgesetzt werden. Inzwischen haben Bundestag und Bundesat zugestimmt. Nur der Normengeber hat es noch nicht umgesetzt.
Wenn diese Balkonkraftwerke breite Anwendung finden, um welche Größenordnung geht es da überhaupt? Wieviel Strom können wir damit in 10 Jahren produzieren? Meine sehr grob geschätzten Prognosen:
Leistung jährlich: mehr als 20 TWh
Arbeit installiert: mehr als 12 GW
Annahmen Leistung:
4 Module je 400 Wp = 1.600 Wp = 1,6 kWp
8 h täglich bringen 13 kWh
365 Tage bringen 4.700 kWh = 4,7 MWh
10 Millionen Anlagen (Garagen/Carports/Abstellplätze/Balkone/Reihenhausdächer)
10.000.000 * 4,7 MWh = 47.000.000 MWh = 47.000 GWh = 47 TWh.
Balkonkraftwerke an Balkonen (hier wirklich der Begriff) werden in der Regel kleiner sein.
Die im Tagesverlauf und im Jahresverlauf völlig kurvenreiche Leistung umgerechnet auf durchschnittlich 8 h volle Leistung ist evtl. zu hoch gegriffen. Hier benötige ich noch bessere Informationen.
Annahmen Arbeit:
4 Module je 400 Wp = 1.600 Wp = 1,6 kWp
10 Millionen Anlagen
10.000.000 * 1,6 kWp = 16.000.000 kWp = 16.000. MWp = 16 GWp.
Der Deutsche Bundestag hat Vereinfachungen und Verbesserungen für Balkonkraftwerke beschließen wollen, das Thema aber von der Tagesordnung genommen. Sie sollten am 01.01.2024 in Kraft treten. Sind es nun am 16.05.2024.
Diverse Änderungen für Solaranlagen sind darin enthalten.
Unter anderem wird für Balkonkraftwerke folgendes verbessert:
- Nur noch Antragstellung beim Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur, keine Genehmigung des Netzbetreibers mehr erforderlich.
- Wechselrichter muss auf 800 W und nicht mehr auf 600 W herunterregeln. Angeschlossen werden dürfen 2000 W Modulleistung. Das erhöht die Ausbeute erheblich, wenn die Sonne nicht scheint, erhöht damit die Nutzungszeit am Tage. Und erhöht die Leistung in den dunklen Monaten November bis Februar als auch in den Übergangsmonaten Oktober und März. Drei Module je 400 W sollten es daher mindestens immer sein. Mehr Module sind eine Kostenfrage.
- Mit jedem Stromkasten kann ein Balkonkraftwerk betrieben werden, auch mit den veralteten Ferraris-Zählern, die auch rückwärtslaufen können. Mit der Anmeldung im Stammdatenregister wird automatisch ausgelöst, dass die Bundesnetzagentur den Stromversorger (Netzbetreiber) informiert. Dieser muss auf seine Kosten einen neuen Zähler einbauen. Damit ist aber nicht der Smart-Meter gemeint.
Ob Schukostecker oder Wielandsteckdose wird nicht gesetzlich, also weder mit dem Solarpaket 1 noch dem kommenden Solarpaket 2, geregelt. Dieses hat das BMWK bereits in Arbeit. Sondern die Erlaubnis für Schukostecker soll in einer technischen Norm eingeführt werden. Der vorliegende Entwurf enthält diese Vereinfachungen. Siehe unten aufgeführte Quellen. Das BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, also das Habeck-Ministerium, befürwortet diese Vereinfachung und Klarstellung. Denn aktuell ist die Wieland-Steckdose keine Vorschrift, der Schukostecker ist aber auch nicht verboten.
Die Privilegierung im BGB für Mieter und im WEG für Eigentümer ist nicht im Solarpaket sonder getrennt geregelt worden. Ist inzwischen in Kraft. Mieter benötigen keine Erlaubnis mehr. Sie müssen den Anbau nur dem Vermieter (und natürlich der Bundesnetzagentur, siehe oben) mitteilen. Dieser kann nur aus wichtigem Grund widersprechen. Das ist rechtlich gesehen eine hohe Hürde. Denn allgemein gilt inzwischen die Bevorzugung erneuerbarer Energien aufgrund der Wichtigkeit für die Menschheit.
Und Eigentümer benötigen dann keinen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung mehr. Es geht nur um eine Informationspflicht.
Positionspapier des VDE zu Balkonkraftwerken vom Januar 2023. Für Sie heruntergeladen und zum Nachlesen gedacht:
Stellungnahme des BMWK = Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Stellungnahme des UBA = Umweltbundesamtes:
Stellungnahme des vzbv = Verbraucherzentrale Bundesverband:
Die aktuellen Positionspapiere sprechen sich einheitlich für die Übernahme des europäischen Grenzwertes von
800 W aus. Der Wechselrichter muss dann nicht mehr auf 600 W sondern auf 800 W herunterregeln, falls die PV-Module überhaupt mehr schaffen. Das geht immerhin in die richtige Richtung.
Steigerung von 600 W auf 800 W bedeutet eine theoretische Mehrausbeute von 33 % oder einem Drittel. 600 W auf 2000 W wäre eine theoretische Verdreifachung. Praktisch könnte es auf eine Verdoppeung hinauslaufen.
Stand: 27.10.2024