Mein Konzept:
Die Grenze von 600 W auf 2000 W erhöhen, das würde zur massenhaften Einführung von PV-Anlagen (Photovoltaikanlagen) durch Privatpersonen führen. 600 W sind
ein zu großes Hemmnis. 600 W bedeuten klassisch zwei PV-Module. Noch nicht verabschiedet ist, soll aber kommen: Erhöhung auf 800 W. Es soll mit der Verabschiedung des Solarpaketes 1 im
Bundeskabinett im Herbst 2023 in den Bundestag kommen.
Es ist wahrscheinlich, dass die Grenze von 600 W auf 800 W angehoben wird. Es ist auch wahrscheinlich, dass diese Anlagen privilegiert werden. Vermieter und Eigentümergemeinschaften brauchen dann nicht mehr gefragt werden. Alle Stellungnahmen (siehe unten) befürworten das.
Es ist kein Fachbetrieb oder Elektriker zum Aufbau und Anschluss solcher Anlagen erforderlich. Das senkt die Kosten, verbessert die Amortisationszeit
erheblich. Auch wird die Wieland-Steckdose nicht zur Pflicht werden. Auch dürfen Ferraris-Stromzähler, die uralten alten mit dem Drehrad, weiterverwendet werden. Solange, bis die EVU´s mit dem
Austausch der Stromzähler nachkommen. Die Ferraris-Zähler zählen auch rückwärts.
Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat das Solarpaket 1 als Entwurf fertig. Einfach googeln. Damit wird eine breitflächige
Einführung der PV-Kleinkraftwerke ausgelöst. Es wird zu einem Run auf diese Anlagen kommen. Elektrizitätsversorgungsunternehmen können dann nicht mehr Besonderheiten verlangen, z.B. die spezielle
Steckdose (Wieland), auch verlange sie häufig den Anschluss durch einen Elektriker. Und das beim heutigen Facharbeitermangel. So kann man auch blockieren und bremsen. Hier muss Klarheit und v.a.
Vereinfachung geschaffen werden. Vermieter blockieren weiterhin diesen Fortschritt.
Wer eine PV-Anlage betreibt, versucht seinen Stromverbrauch an die Tageslichtkurve anzupassen. Diese Personen werden sich zusätzlich weitere Gedanken zum
Stromsparen machen. Ich kann es aus eigenen ersten Erfahrungen bestätigen. Extrem wichtig, wenn man den Speicher eingespart hat. Unsere 5,5 kWp-Anlage ist gen Südwesten ausgerichtet. Der
Geschirrspüler wird also zukünftig vorzugsweise nach dem Mittagessen eingeschaltet, nicht mehr abends. Ähnlich wird es dem Wäschetrockner ergehen.
Die Masse bringts.
Ab 2023 entfällt beim Kauf wie auch für größere Dachanlagen die Mehrwertsteuer. Eine erfreuliche Subventionierung.
Ziele:
Voraussetzung:
Notwendige Änderung der Rahmenbedingungen:
Für den Einzellfall immer auf die Anlagengröße und die Anwendung durch wen beachten.
Zusammenfassung: In Deutschland soll jede Person ein Balkonkraftwerk (steckerfertige Erzeugeranlagen) erwerben können, aufbauen und in Betrieb nehmen, wenn ein
Wechselrichter den Stromfluss auf 2000 W begrenzt (mein Wunsch) oder ohnehin die max. Modulleistung dafür nicht ausreicht. Keine Formalismen, Erschwernisse und bürokratische Hürden mehr. Wir
müssen entfesseln, sofort und mindestens 10 Jahre lang.
Balkonkraftwerk in Baden-Württemberg im August 2022 entdeckt. Da bekommt das Schuppendach eine ganz neue Bedeutung. 2 Module wurden montiert.
Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Es fallen Begriffe wie Mini-Solaranlage, Plug-In-Anlage, Stecker-Solargeräte, Guerilla-PV.
Meine Definition: Es sind einfache PV-Anlagen, die Strom aus dem Tageslicht gewinnen und in das Hausnetzwerk einspeisen. Es geht also um 230 V-Anlagen, die über ein Stromkabel über eine Schukosteckdose (simple Haushaltssteckdose) im Haus oder der Wohnung oder der Garage oder dem Carport angeschlossen werden.
Da stellt sich die philosophische Frage: kann ein Balkonkraftwerk überhaupt auf einer Garage stehen? (Scherz Ende)
Diese Anlagen sind sehr klein, können nur einen Teil des täglichen Strombedarfs decken. Sie übernehmen hauptsächlich einen Teil des permanenten Stromverbrauchs der kleineren Verbraucher. Von den Großverbrauchern (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowelle, Toaster, E-Herd, Bügeleisen) wird nur ein kleiner Teil übernommen. Denn diese Geräte haben zu hohe Verbrauchsspitzen. Energiespeicher machen daher für Balkonkraftwerke keinen Sinn, da der größte Teil sowieso selbst verwendet wird. Eingesparte kWh sparen Strom vom EVU. Senken die eigenen laufenden Kosten. Tragen zur Steigerung der dezentralen Energieversorgung bei. Reduziert den Einfluss der großen Energiekonzerne. Amortisationszeit um und bei 5 Jahre. Die Masse machts.
Viele Informationen gibt es von Herstellern zu diesem Thema. So auch von Priwatt, sehr empfehlenswert. Ab 2023 ist die 70 % Abregelungspflicht für diese kleinen Anlagen weggefallen.
Deutschland geht mit der 600 W-Abriegelungsgrenze einen Sonderweg. Die EU hat sich für 800 W entschieden.
Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG, VERORDNUNG (EU) 2016/631) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt.
Wenn diese Balkonkraftwerke breite Anwendung finden, um welche Größenordnung geht es da überhaupt? Wieviel Strom können wir damit in 10 Jahren produzieren? Meine sehr grob geschätzten Prognosen:
Leistung jährlich: mehr als 20 TWh
Arbeit installiert: mehr als 12 GW
Annahmen Leistung:
4 Module je 400 Wp = 1.600 Wp = 1,6 kWp
8 h täglich bringen 13 kWh
365 Tage bringen 4.700 kWh = 4,7 MWh
10 Millionen Anlagen (Garagen/Carports/Abstellplätze/Balkone/Reihenhausdächer)
10.000.000 * 4,7 MWh = 47.000.000 MWh = 47.000 GWh = 47 TWh.
Balkonkraftwerke an Balkonen (hier wirklich der Begriff) werden in der Regel kleiner sein.
Die im Tagesverlauf und im Jahresverlauf völlig kurvenreiche Leistung umgerechnet auf durchschnittlich 8 h volle Leistung ist evtl. zu hoch gegriffen. Hier benötige ich noch bessere Informationen.
Annahmen Arbeit:
4 Module je 400 Wp = 1.600 Wp = 1,6 kWp
10 Millionen Anlagen
10.000.000 * 1,6 kWp = 16.000.000 kWp = 16.000. MWp = 16 GWp.
Der Deutsche Bundestag hat Vereinfachungen und Verbesserungen für Balkonkraftwerke beschlossen. Sie treten am 01.01.2024 in Kraft. Dazu wurde das Solarpaket 1 am 16.08.2023 im Bundeskabinett beschlossen und im Bundestag inzwischen verabschiedet.
Diverse Änderungen für Solaranlagen sind darin enthalten.
Unter anderem wird für Balkonkraftwerke folgendes verbessert:
- Nur noch Antragstellung beim Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur, keine Genehmigung des Netzbetreibers mehr erforderlich.
- Wechselrichter muss auf 800 W und nicht mehr auf 600 W herunterregeln. Angeschlossen werden dürfen 2000 W Modulleistung. Das erhöht die Ausbeute erheblich, wenn die Sonne nicht scheint, erhöht damit die Nutzungszeit am Tage. Und erhöht die Leistung in den dunklen Monaten November bis Februar. Drei Module je 400 W sollten es daher mindestens immer sein. Mehr Module sind eine Kostenfrage.
- Mit jedem Stromkasten kann ein Balkonkraftwerk betrieben werden, auch mit den veralteten Ferraris-Zählern, die auch rückwärtslaufen können. Mit der Anmeldung im Stammdatenregister wird automatisch ausgelöst, dass die Bundesnetzagentur den Stromversorger (Netzbetreiber) informiert. Dieser muss auf seine Kosten einen neuen Zähler einbauen. Damit ist aber nicht der Smart-Meter gemeint.
Ob Schukostecker oder Wielandsteckdose wird nicht gesetzlich, also weder mit dem Solarpaket 1 noch dem kommenden Solarpaket 2, geregelt. Dieses hat das BMWK bereits in Arbeit. Sondern die Erlaubnis für Schukostecker soll in einer technischen Norm eingeführt werden. Es spricht nichts mehr dagegen. Siehe unten aufgeführte Quellen. Das BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, also das Habeck-Ministerium, befürwortet diese Vereinfachung und Klarstellung. Denn aktuell ist die Wieland-Steckdose keine Vorschrift, der Schukostecker ist aber auch nicht verboten.
Die Privilegierung im BGB für Mieter und im WEG für Eigentümer wird in diesen Gesetzen geregelt werden. Sollte die FDP nicht dagegen stimmen. Dann benötigen Mieter keine Erlaubnis mehr. Sie müssen den Anbau nur dem Vermieter (und natürlich der Bundesnetzagentur, siehe oben) mitteilen. Dieser kann nur aus wichtigem Grund widersprechen. Das ist rechtlich gesehen eine hohe Hürde. Denn allgemein gilt inzwischen die Bevorzugung erneuerbarer Energien aufgrund der Wichtigkeit für die Menschheit.
Und Eigentümer benötigen dann keinen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung mehr. Es geht nur um eine Informationspflicht.
Positionspapier des VDE zu Balkonkraftwerken vom Januar 2023. Für Sie heruntergeladen und zum Nachlesen gedacht:
Stellungnahme des BMWK = Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Stellungnahme des UBA = Umweltbundesamtes:
Stellungnahme des vzbv = Verbraucherzentrale Bundesverband:
Die aktuellen Positionspapiere sprechen sich einheitlich für die Übernahme des europäischen Grenzwertes von
800 W aus. Der Wechselrichter muss dann nicht mehr auf 600 W sondern auf 800 W herunterregeln, falls die PV-Module überhaupt mehr schaffen. Das geht immerhin in die richtige Richtung.
Steigerung von 600 W auf 800 W bedeutet eine theoretische Mehrausbeute von 33 % oder einem Drittel. 600 W auf 2000 W ist eine theoretische Verdreifachung.