Tipps für Beschäftigte

Einfache Maßnahmen, die wirkungsvoll und im Notfall unschätzbar wichtig sind. An Führungskräfte: Geben Sie Ihren Sibe die Aufgabe, regelmäßige Rundgänge durchzuführen. Lassen Sie sich berichten.

  • Fluchtwege ständig frei halten
  • Türen nicht zustellen
  • Türen nicht verkeilen
  • Brandlasten entsorgen und nicht auf dem Dachboden horten
  • Brandlasten in Fluren gering halten
  • Brandlasten in Treppenhäusern vermeiden

 

Es klingt einfach, aber dann kam der Alltag und das betriebliche Geschehen. Prioritäten werden anders gesetzt, und schon ist der Dachboden zugestellt. Bricht dort ein Brand aus, z.B. durch eine unachtsam weggeworfene Zigarettenkippe, kann er schnell zum Vollbrand werden und den Totalverlust des Gebäudes bedeuten. In einem Pflegeheim würde das zur Katastrophe führen. Sperrmüllentsorgung ist eine Führungsaufgabe und vorbeugender Brandschutz!

 

Türen sind den betrieblichen Abläufen ständig im Weg und werden daher außer Funktion gesetzt. Extrem wichtig sind aber Rauchschutztüren, die den Rauch abhalten und möglichst große Bereiche wie das innenliegende Treppenhaus rauchfrei halten sollen. Folgende Maßnahmen sind leider immer wieder zu beobachten:

  • verkeilen
  • festbinden
  • einhaken
  • Freilauftürschließer aushaken
  • mechanischen Türschließer aushaken
  • mit einem Karton o.ä. offen halten
  • mit einem Schraubendreher festsetzen
  • mit einem Besenstiel verkeilen
  • Bürostuhl davorstellen
  • Palette gegenlehnen
  • ...

Wer dieses tut, macht sich persönlich strafbar. § 145 StGB (Strafgesetzbuch) stellt dieses unter Strafe! In einem "keilfreien Haus" wären arbeitstrechtliche Maßnahmen zu erwarten, z.B. eine Abmahnung. Fehlhandlungen können nicht geduldet werden. Es handelt sich hier um keinen Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Führungsaufgabe.

 

  • Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
  • Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

             Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 vom 11.12.1987

 

 

 

Vorsicht in Wäschereien und Wäschelagern. Fettverschmutzte Wäsche kann sich selbst entzünden!

 

Bild aus: Fachinformationen der BGN, von Gerhard Sprenger, 2009.

Vorsicht bei Fettbränden wie Fritteusen, Fettbackgeräte und Kippbratpfannen. Wasser führt zu einer "Fettexplosion". Wasser verdampft in Sekundenbruchteilen und reißt Fetttröpfchen mit. Der ganze Raum steht in kürzester Zeit in Flammen. Verbrennungen 3. Grades sind zu erwarten.

 

Die Auswirkungen sind links im Bild zu sehen, wenn ein Schnapsglas voll Wasser in eine "Fritteuse" gekippt wird.



Mitarbeiter sollten den Umgang mit einem Feuerlöscher irgendwann einmal geübt haben. Im Notfall muss jeder Handgriff sitzen. Die ASR A2.2 ist zu beachten.

 

Für eine Evakuierung ist die Feuerwehr veranwortlich, nicht das Unternehmen und erst recht nicht der einfache Mitarbeiter, der vom Brand als erster Nachricht erhält. Die Feuerwehr alarmieren ist jedermanns Pflicht.

 

Niemand braucht sein eigenes Leben aufs Spiel setzten. Bei einer Rauchvergiftung besteht Lebensgefahr. Also niemals in verrauchte Bereiche hineingehen - Sie sehen ohnehin nichts, finden niemanden und finden anschließend nicht mehr hinaus. Rauch ist dunkel und tödlich!

 


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