Gefahrstoffmanagement / Gefahrstoffverzeichnis / Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

Haben Sie Ihre Gefahrstoffe im Griff? Sind die Mitarbeiter über die Gefährdungen ausreichend informiert? Führen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis?

 

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen wurde weltweit vereinheitliicht. Die Übergangsfristen sind abgelaufen. Durch das neue GHS-System (Globally Harmonised System) sind alle Betriebe betroffen, die mit Gefahrstoffen Umgang haben. Gefahrstoffverzeichnisse, Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoff-Betriebsanweisungen müssen diesem System enntsprechen.

 

Rechtlicher Hintergrund

International gab es verschiedene Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Unter Federfürung der Vereinten Nationen wurde ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - kurz GHS - entwickelt.

 

In der EU wurde dieses GHS-System der UN am 16.12.2008 mit der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung - Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures) weitestgehend eingeführt. Die CLP-Verordnung trat am 20.01.2009 in Kraft.

 

Eine EU-Verordnung gilt automatisch und direkt, muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.