Unternehmensleitbild Sobotta

Was Auftraggeber erwarten können. Damit es keine Missverständnisse gibt.


Zusammenarbeit

  • Angestrebt wird eine langfristige Zusammenarbeit, nicht der kurzfristige finanzielle Erfolg
  • Wir wollen unserem Auftraggeber eine rechtliche Sicherheit geben. Eine gerichtsfeste Organisation kann es aber im deutschen Rechtssystem nicht geben, da das System auf Einzelfallentscheidungen aufbaut. Geschäftsführung und Führungskräfte müssen aber aus der groben Fahrlässigkeit heraus. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt der Beratung
  • Nur wenn der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens gegeben ist, kann ein guter Arbeitsschutz umgesetzt werden. Wirtschaftliche Aspekte werden also immer bei der Lösungsfindung berücksichtigt
  • Zusammenarbeit wird angestrebt, nicht Aufsicht oder Kontrolle
  • Die Beratung steht im Vordergrund
  • Die Tätigkeiten der Sifa werden immer abgestimmt
  • Soweit gewünscht werden Aufgaben übernommen
  • Es wird die Beratung angestrebt und kein Aufdrängen von Ansichten

 

Verantwortung und Fairness

  • Nur auf der Basis von langfristiger und vertrauensvoller Zusammenarbeit kann sich ein guter und effektiver Arbeitsschutz entwickeln
  • Fairer Umgang zwischen Auftraggeber und Dienstleister ist uns wichtig
  • Basis der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt ist selbstverständlich. Gemeinsame Termine sind zu planen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung gehört zum Geschäft, gelegentlich auch das Gespräch unter vier Ohren
  • Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufsgenossenschaft und der zuständigen Gewerbeaufsicht erfolgt nur nach Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers
  • Alle Informationen, die wir erhalten, bleiben im Unternehmen (Aufsichtsbehörden sind für sich selbst verantwortlich)

 

Organisation des Arbeitsschutzes

  • Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt die Geschäftsführung
  • Die Sifa trägt die Verantwortung für korrekte Beratung (fachlicher Garant gemäß StGB)
  • Die Sifa wirkt auf die Umsetzung der Maßnahmen hin, sie initiiert keine Maßnahmen und kontrolliert auch nicht deren Umsetzung (ist aber gern informiert)
  • Die Sifa hat nur einen (!) Hauptansprechpartner im Betrieb. Häufig ist ein Arbeitsschutzbeauftragter ernannt. Über diesen läuft sämtliche Kommunikation
  • Unsere Prämissen sind Verlässlichkeit, Termineinhaltung, schnelle Verfügbarkeit, Beantwortung telefonischer Anfragen oder Anfragen per Mail innerhalb von 1 bis 3 Tagen. Erstellung von Begehungsberichten und ASA-Protokollen innerhalb einer Woche und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung möglichst innerhalb von zwei bis drei Wochen nach einem Termin 

 

Weiterbildung

  • Fachliche Weiterbildung wird garantiert. Schwerpunkt der Informationsbeschaffung sind Newsletter und Magazine diverser BGen und Arbeitsschutzorganisationen und Tagesseminare des VDSI in Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Seminare bei der BAuA in Dresden
  • Als Mitglied in der BG RCI werden wir als Unternehmen laufend informiert
  • Als Mitglied im VDSI stehen viele Fachinfos und ein Expertenforum zur Verfügung
  • Als Mitglied in der Sifa-Community stehen diverse Fachinformationen über ein Expertenforum zur Verfügung
  • Nachhaltigkeit (ökologisch, sozial, wirtschaftlich gemäß der Ziele der UN-Charta) rücken zunehmend in den Blickpunkt