Die Mitarbeiter muss der Arbeitgeber über Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeitszeit in verständlicher Form regelmäßig
unterweisen.
Die mündliche Form ist nicht vorgeschrieben, die reine Schriftform allerdings nicht ausreichend. Unterweisungen sind vor Arbeitsaufnahme, mindestens einmal
jährlich sowie aus gegebenem Anlass durchzuführen.
"Absolute Rechtssicherheit" gibt es nicht. "Relative Rechtssicherheit" ergibt sich, wenn mehrere Punkte zusammentreffen. Rechtssicherheit gibt es nicht, entgegen den Behauptungen einiger Softwareanbieter.
E-Learning ist im Kommen. Jedoch ist Vieles nicht im Sinne des Erfinders, sprich des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Es muss
"verständlich" unterwiesen werden.
Neue Methode der Unterweisung per Videokonferenztool.
Gesetzliche Grundlagen (ArbSchG, DGUV V1, DGUV-R 100-001, GefStoffV, BetrSichV u.a.) regeln, auf was es bei der Unterweisung ankommt: Auswahl und Gewichtung der Themen orientieren sich an arbeitsplatz- und aufgabenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen. Die Gefahren am Arbeitsplatz und Maßnahmen zum Umgang mit Ihnen stehen im Zentrum. Attribute sind: ausreichend, angemessen, verständlich, regelmäßig, erforderlichenfalls mit Wiederholung.
Die Beschäftigten sollen ihre Rechte und Pflichten bezogen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kennen, gewillt und in der Lage sein, diese zu erfüllen, und sich aus Überzeugung konsequent sicher und gesundheitsgerecht verhalten. Führungskräfte ermöglichen ihren Mitarbeitern das Aneignen dieser Handlungskompetenz. Fachkräfte für Arbeitssicherheit nehmen an diesem Informationsprozess teil.
Eine erfolgreiche Unterweisung ist nur denkbar mit den Führungskräften als Vorbildern. Führung bedeutet, Maßstäbe zu setzen, die Wirksamkeit der Unterweisung in der betrieblichen Praxis zu kontrollieren und ergebnisabhängig Konsequenzen zu ergreifen.
Unterweisungen dienen nicht dazu, Mitarbeitern ihre tägliche Arbeit zu erklären.
Typischer Aufbau einer Präsenz-Schulung in kleinem Rahmen. Hier mit bis zu 15 Mitarbeitern.
E-Learning umfasst alle Lernformen, bei denen digitale Medien für die Präsentation und Verteilung von Informationen und Lernmaterialien zum Einsatz kommen.
E-Learning dient zur Vermittlung von Information und Wissen.
E-Learning kann nicht Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen vermitteln.
Rückfragen und Diskussionen sind nicht möglich.
E-Learning kann Motivation und Überzeugung nur in geringem Umfang vermitteln.
E-Learning ist als ausschließlich genutzte Methode für die betriebliche Unterweisung nicht geeignet. Sie kann nur unterstützend eingesetzt werden. Besteht die Pflicht zur mündlichen Unterweisung wie in der Gefahrstoffverordnung gefordert und die praktische Übung für z.B. PSA gegen Absturz (also gegen tödliche Gefahren) ungeeignet.
E-Learning ist als modernes Medium in Lernprozessen zum Erwerb von Fachkompetenz sinnvoll anwendbar.
Aus der Not heraus erfolgen wegen der Coronaproblematik Unterweisungen auch per Videotools. Um eine gute Unterweisung auf diesem Wege durchzuführen, sind einige Rahmenbedingungen elementar wichtig:
Zu bedenken ist:
Unterweisung neuzeitlicher Art wegen Corona:
In großem Saal mit Abstand, Mikrofon und hervorragender Gesangsanlage
Mein Webinar für Spielplatzprüfer "Operative Prüfung". Es ist gerade Pause. Ich halte Inhouse-Schulungen für viel wirkungsvoller.