Fallhöhe an einem Klettergerät

Kurz gesagt, dieses Gerät sollte nicht in einem Kindergarten stehen. Die Fallhöhe ist enorm, die Aufprallfläche muss sehr groß sein. Erst wird dieses große Gerät beschafft. Dann legt die Kindergartenleitung fest, dass es nur bis zu einer bestimmten Ebene beklettert werden darf. Hier hätte man vorher einen Spielplatzprüfer fragen sollen.

 

Es kann aber auch gesagt werden, dass in Kindergärten erzieherische Maßnahmen wirken und durchzusetzen sind. Lärmfreies und konsequentes Handeln der Erzieher ist entscheidend. Die Kinder sind für Regeln offen, wenn sie diese auch verstehen.

 

Durch die Seilkonstruktion innen ist es ein spannendes Klettergerät. Man kommt auf vielen Wegen nach oben. Innen ist der Fall von Ebene zu Ebene normgerecht, höchstens 60 cm Fallhöhe werden eingehalten. Dieses ist an den typischen uralten Metallgeräten, die völlig geometrisch aufgebaut sind, nicht gegeben. Für Altgeräte siehe Kapitel Altgeräte.

 

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