Nur sechs Pflanzen sind auf Spielplätzen verboten. Für Schulen und Kitas gelten weitere Empfehlungen der Unfallkassen.
Die sechs Verbotenen gemäß DIN 18034:
- Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
- Seidelbast (Daphne mezereum)
- Stechpalme (Ilex aquifolium)
- Goldregen (Laburnum anagyroides)
- Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum)
- Beißußblättriges Taubenkraut (Ambrosia artemisjifolia)