Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur

Innerbetrieblich werden die Begriffe Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitsfachkraft gern verwechselt, bedeuten jedoch höchst Unterschiedliches.

 

Zur Stellung des Sicherheitsingenieurs in einem Unternehmen erfahren Sie hier mehr.

 


Zu meinen Tätigkeiten gehören:

  • Beratung gemäß ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
  • Vorbereitung, Durchführung und Protokollführung von ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
  • Betriebsbegehungen, Baustellenbegehungen
  • Gefährdungsbeurteilungen durchführen, erstellen und dokumentieren
  • Durchführung von allgemeinen sicherheitstechnischen Unterweisungen
  • Jährliche Unfallstatistiken
  • Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen, Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
  • Orientierende Lärmmessungen durchführen
  • Beratung zum Hautschutz und zu Handschuhen
  • Erstellung von Hautschutzplänen
  • Erstellung von technischen Betriebsanweisungen für Maschinen