Fachbeitrag: Spielplatzschild

 

Auf jedem öffentlichen Spielplatz muss ein Hinweisschild stehen.

Das sieht die DIN EN 1176-7 vor. 

 

Für mich ist der wichtigste Punkt, dass bei einem Kinderunfall der Notarzt schnell informiert werden kann (Telefon 112) und dieser den Platz auch schnell findet (Name des Platzes und Adresse oder GPS-Daten o.ä.).

Der zweitwichtigste Punkt ist, wer haftet. Wer ist also der Betreiber des Platzes und hat für die Verkehrssicherheit zu sorgen?

Die Auflistung in der Norm habe ich entsprechend meiner Priorisierung geändert. Was zusammen gehört muss auch direkt hintereinander stehen. Die Kontaktaufnahme zum Wartungspersonal sehe ich nachrangig, was allerdings nicht besagt, dass es unwichtig ist.

 

Sollte ein Anwohner erkennen, dass ein Gerät sofort gesperrt werden muss (Gefahr im Verzug), kann auch die örtliche Polizei unter 110 verständigt werden. Diese sorgt dann für die Absperrung oder Weiterleitung des Mangels.

 

Die DIN EN 1176-7 schreibt folgende Punkte vor:

a) Allgemeine Notrufnummer, also üblicherweise 112

c) Name des Spielplatzes

d) Anschrift des Spielplatzes oder GPS-Koordinaten

e) ggf. weitere relevante Informationen zum Standort

b) Möglichkeiten oder Vorgehensweisen zur Kontaktaufnahme mit Wartungspersonal (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Internet-Adresse)

 

Die Norm macht eine ausdrückliche Anmerkung, dass ein solches Schild nicht auf einem eingezäunten Spielplatz auf dem Gelände eines Kindergartens erforderlich ist.

 

Piktogramm sind zusätzliche Informationen, haben ohnehin keinen rechtlich durchsetzbaren Charakter.

Die größte Unfallgefahr geht von Fahrradhelmen aus. Genauso falsch wäre das Tragen von Schlüsselanhängern um den Hals. Es besteht Strangulationsgefahr, also Todesgefahr.

 

Rauchverbot macht Sinn, Hundeverbot wäre wünschenswert. Das sehen aber viele Hundebesitzer anders. Ein Fahrradverbot würde ich nicht aussprechen. Und Vorsicht, wenn ein Schild für den gesamten Verwaltungsbereich wie Gemeinde, Amt, Samtgemeinde, Markt o.ä. beschafft wird. Ich habe durchaus schon Fußballverbote auf Bolzplätzen gesehen. Bitte mal nachdenken. Es ist durchaus üblich, um Kosten zu sparen, dass Piktogramme durchgestrichen werden oder gewünschte Piktogramm zusätzlich aufgeklebt werden.

 

 

 

Im Urlaub in der Pfalz gesehenes Notfallschild im Wald im Kreuzungsbereich von Wanderwegen. Die Ortsangabe kann auch mit Zahlen oder Notfallnamen örtlich organisiert sein. Das hängt von der örtlichen Notfallorganisation ab. Das kann natürlich auch auf Spielplätze übertragen werden.

 

 

Dieses Schild ist ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Eltern haften auf öffentlichen Spielplätzen nicht für ihre Kinder sondern der Bürgermeister bzw. die Gemeinde. Es gilt schließlich die Verkehrssicherungspflicht.

 

 

Dieses Schild ist reine Geldverschwendung etwas für den Landesrechnungshof. Für nichts zu gebrauchen. Oder ist nicht klar zu sehen, dass es sich um einen Spielplatz handelt?!

 

Sehr gutes Schild.

 

Die Ortsangabe sollte mit GPS-Daten erfolgen, da eine Hausnummer für diese Lage nichts bringt.

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