Fachbeitrag: Typenschilder an Spielplatzgeräten

Jedes Spielgerät muss mit einem Typenschild ausgestattet sein, das dauerhaft lesbar ist. Mit der Dauerhaftigkeit haben einige Hersteller Probleme. Auch muss das Herstelldatum bzw. Aufstelldatum dauerhaft lesbar sein. Oft fehlen diese Angaben. Gelegentlich muss man rätseln, was mit den Zahlenangaben gemeint sein könnte. Der Hersteller hat sich garantiert gute Gedanken gemacht. Allerdings kennt diese der Nutzer nicht. Oder es fehlt der Stanzpunkt am entscheidenden Jahr. Also bitte die Angaben mal aus Sicht des Betreibers oder Spielplatzprüfers betrachten und überdenken.

 

Am besten sind immer noch eingestanzte Zahlen. Die gedruckten Klebeschilder waren ein Witz, sind nach etwas 4 bis 5 Jahren nicht mehr lesbar. Auch ist es ein Witz, das Typenschild oben am Querbalken einer Doppelschaukel anzubringen. Dann benötigt man eine Leiter, um die Angaben lesen zu können.

 

Wichtig für die Dauerlesbarkeit ist auch der Anbringungsort. Wenn immer möglich ist das Typenschild regengeschützt anzubringen.

 

Die beste Dauerhaftigkeit der Typenschilder ist aber immer noch die zusätzliche Dokumentation beim Betreiber. Und hier machen gute Abnahmeprüfungen Sinn. Hinzu kommen alle Montageunterlagen und gern auch Rechnungen, sodass alle am Aufstellungsprozess beteiligten Firmen dokumentiert sind.

 

Bei Kinderunfällen werden heutzutage sofort Rechtsanwälte bemüht. Der Betreiber sollte vorbeugen.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass die abgebildeten Typenschilder keine bezahlte Werbung darstellen - leider.

 

Mindestangabe gemäß DIN EN 1176-7

7.1 Identifizierung der Geräte
Das Gerät ist deutlich lesbar, dauerhaft und in einer vom Boden aus gut sichtbaren Position mit mindestens
folgenden Angaben zu kennzeichnen:
a) Name und Anschrift des Herstellers oder autorisierten Vertreters;
b) Gerätekennzeichnung und Herstellungsjahr; und
c) Nummer und Datum dieser Europäischen Norm, d. h. EN 1176-1:2017.

Hinweis meinderseits: für c) sind aber auch andere Normen möglich wie z.B. DIN EN 15312:2010-12.

 

Nummerierung nicht erforderlich

Eine Frage zu einem Artikel von mir auf Instagram ist für mich eine schöne Anregung, diesen Punkt aufzugreifen und zu erläutern.

 

Auf öffentlichen Spielplätzen gilt:

Die Spielgerätenormen DIN EN 1176ff sehen keine Nummerierungen von Geräten vor. Es bleibt dem Hersteller also überlassen, Artikelnummern, Seriennummern, laufende Nummerierungen oder Typenbezeichnungen oder Baureihenbezeichnungen auf den Typenschildern zu vermerken. Im CE-Bereich mag es anders sein, das ist aber nicht mein Gebiet.

 

Auch an dieser Stelle eine Erklärung zu "öffentlichen Spielplätzen". Das sind alle, die keine Privaten sind. Öffentlich sind also auch Campingplätze, Kitas, Plätze von Kommunen und Wohnbaugesellschaften und -genossenschaften. Es geht um öffentlich (gewerblich) betrieben und nicht öffentlich zugänglich.

 

 

Einige Bilder von Typenschildern, die ich im Jahr 2021 bei meinen Prüfungen gemacht habe

Weitere Typenschilder

 

 

Das Bild ist zwar im Jahr 2018 gemacht. Das Jahr der Errichtung ist allerdings 2008. Das konnte ich 2022 wieder bewundern. Die zweite Null ist so blöd beschädigt, dass die "0" Null zur "1" wird.

 

Das Gerät allerdings, besonders das Holz, sind weiterhin einwandfrei. Und das nach 14 Jahren. Im Geltinger Hafen an der Ostsee zu bewundern.

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