Untergrund verbessern an Altgeräten

Mit der Einführung der DIN EN 1176 im Jahre 1998 wurden die Anforderungen an den Boden erhöht. Stoßgedämpfter Boden war früher ab einer Fallhöhe von 2,0 m erforderlich. Nun muss schon ab 1,5 m der höhere Schutz gegeben sein. Solch alte Geräte müssen inzwischen den heutigen Anforderungen an die Bodeneigenschaften genügen. Dafür gibt es keine Vorschriften. Das wurde durch die Rechtsprechung festgelegt. So läuft Verkehrssicherung. Es gibt weder einen Bestandschutz/Bestandsschutz noch eine Pflicht zur kompletten Umstellung auf die heutige Norm. Der Bodenaustausch wird als zumutbar angesehen. Ist hier wie eindrucksvoll zu erkennen geschehen.

 

Die Fallhöhe ist die Oberkante des Metallklettergerätes da stehend balancieren bzw. überklettern möglich ist.

 

 

 

Altgerät schon stark verrostet, aber nur oberflächlich. Eine Entrostung und ein neuer Anstrich lohnen sich. das Gerät wird dann noch Jahre halten. Kritisch ist der Übergang im Boden von Fundament zu Metallrohren.

 

 

Selbes Gerät vier Jahre später aufgenommen. Es glänzt wie neu. Und der Fallschutzboden ist auf dem heutigen Stand.

 

 

Auch hier muss der Boden ausgekoffert und mit Fallschutzsand aufgefüllt werden. Rindenmulch wäre eine gleichwertige Lösung, gestalterisch würde es besser passen, ökologisch wäre es ebenfalls besser.

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