Welches Schutzniveau wollen die Normen erreichen? Kinder sollen auf jeden Fall nicht in Watte gepackt werden und sämtliche Verletzungsgefahren vermieden werden. In
den Einleitungen der Normen wird das akzeptable Risiko erläutert.
Die früheren Festlegungen der Vorgängernormen habe ich zur Info weiterhin angefügt.
Aktuell:
Quelle: DIN EN 1176 Beiblatt 1:2020-12:
Die sicherheitstechnischen Festlegungen für Spielplatzgeräte können keine 100-%ige Sicherheit auf Spielplätzen bewirken. Auf jeden Fall soll aber erreicht werden,
dass Spielplatzgeräte so beschaffen und in den Spielablauf integriert sind, dass Kinder bestimmte Fähigkeiten trainieren können und dabei ein selbstsicheres Verhalten als Lerneffekt erreicht
wird. Im Sinne der Normenreihe DIN EN 1176 müssen Spielplatzgeräte so konstruiert und aufgestellt sein, dass der Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und der Verlust von Gliedmaßen
vermieden wird.
Als überschaubare kalkulierbare Restrisiken werden Verletzungen in Kauf genommen, wie sie auch im Sport (Freizeitsport und Schulsport) eintreten können. In der
Rechtsprechung ist der Begriff "sportlich-spielerisches Risiko" geprägt worden.
Die Risiken des Lebens sollen von Kindern erlebbar und somit beherrschbar sein.
Spiel mit Risiko ist somit lebensnotwendig.
Quelle: DIN EN 1176-1:2017-12:
Die Risikoakzeptanz ist ein wesentlicher Gesichtspunkt von Spielangeboten und von allen Umgebungen, in
denen Kinder erlaubterweise ihre Zeit mit Spielen verbringen. Spielangebote zielen darauf ab, den Kindern
Gelegenheiten zu bieten, annehmbaren Risiken zu begegnen, die als Teil einer stimulierenden,
herausfordernden und kontrolliertes Lernen bietenden Umgebung anzusehen sind. Das Spielangebot sollte
darauf abzielen, die Balance zu halten zwischen der Notwendigkeit, Risiko anzubieten und der
Notwendigkeit, das Kind vor schwerwiegenden Verletzungen zu schützen.
Unter Berücksichtigung der Eigenarten des kindlichen Spiels und der Art, wie Kinder vom Spielen auf dem
Spielplatz hinsichtlich ihrer Entwicklung profitieren, müssen Kinder lernen, Risiken zu bewältigen, und das
kann auch zu Prellungen, Quetschungen und gelegentlich sogar zu gebrochenen Gliedmaßen führen. Das Ziel
dieser Norm besteht darin, in erster Linie Unfälle zu verhindern, die zu Behinderung oder Tod führen; und in
zweiter Linie geht es darum, schwerwiegende Folgen zu mildern, die durch gelegentliche Unglücksfälle
verursacht werden, die unausweichlich geschehen werden, wenn Kinder darauf aus sind, das Niveau ihrer
Kompetenz zu erweitern, sei es sozial, geistig oder körperlich.
Älter:
Quelle: DIN EN 1176 Beiblatt 1:2009-01:
Aus deutscher Sicht sind die sicherheitstechnischen Festlegungen für Spielplatzgeräte so formuliert, dass eine 100%ige Sicherheit auf Spielplätzen nicht ableitbar ist. Auf jeden Fall soll aber erreicht werden, dass Spielplatzgeräte so beschaffen und in den Spielablauf integriert sind, dass Kinder bestimmte Fähigkeiten trainieren können und dabei ein selbstsicheres Verhalten als Lerneffekt erreicht wird.
Spielplatzgeräte müssen so konstruiert und aufgestellt sein, dass der Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und der eventuelle Verlust von Gliedmaßen vermieden wird.
Als überschaubare Restrisiken werden Verletzungen in Kauf genommen, wie sie auch im Sport (Freizeitsport und Schulsport) eintreten können. In der Rechtsprechung ist der Begriff "sportlich-spielerisches Risiko" geprägt worden.
Die Risiken des Lebens müssen von Kindern erlebbar, erlernbar und damit beherrschbar sein.
Spiel mit Risiko ist somit lebensnotwendig.
Wenn man Beispiele bildet wie "blauer Fleck" usw. legt man die Schwelle zu niedrig. Im Sport gibt es wesentlich stärkere Verletzungen wie Zerrungen, Brüche von Fuß, Bein, Arm - ja sogar Gehirnerschütterungen. Letztere können durch stoßdämpfende Böden nur eingeschränkt und abgemildert, nie aber ausgeschlossen werden.
Quelle DIN EN 1176-1:2008-08:
Das Spielangebot sollte darauf abzielen, die Balance zu halten zwischen der Notwendigkeit, Risiko anzubieten und der Notwendigkeit, das Kind vor schwerwiegenden Verletzungen zu schützen.
Das Ziel dieser Norm ist, in erster Linie Unfälle zu verhindern, die zu Behinderungen oder Tod führen, und in zweiter Linie, schwerwiegende Folgen zu mildern, ...
Die Norm beginnt mit einer Einleitung:
Einleitung
Dieses Dokument ist eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freizeiträumen zum Spielen. Sie berücksichtigt neueste planerische und spielpädagogische Erkenntnisse sowie Hinweise zum Flächenbedarf. Sie fordert naturnahe Bereiche, städtische Räume zum Entdecken und Verändern, Kommunikationsräume für Spiel und Sport, Bewegungsräume mit Animationscharakter, Freiräume mit hohem Spielwert.
...
Dieses Dokument betrachtet Sicherheitsanforderungen, die an Spielplätze und Freiräume zum Spielen im Allgemeinen zu stellen sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass Kinder lernen müssen Risiken abzuschätzen und mit ihnen umzugehen.
Quelle: https://www.kinderkinder.dguv.de/nicht-in-watte-packen/
Einige Zitate aus diesem Beitrag des DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Der DGUV ist u.a. die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Kitas und Schulen:
Auf Bäume klettern, über wackelige Stämme balancieren, ein Feuer machen. Im geschützten Rahmen können und sollen Kinder potenziell riskante Situationen meistern lernen. Kitas können viel dazu beitragen.
„Eine völlige Vermeidung von Gefahren ist der falsche Weg und gaukelt Sicherheit nur vor“, erklärt Dr. Torsten Kunz von der Unfallkasse Hessen.
Denn natürlich sind gewisse körperliche und kognitive Voraussetzungen nötig, damit Kinder Gefahren überhaupt erkennen und angemessen reagieren können. Der Förderung motorischer und sensorischer Fähigkeiten kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.
Weitere ausführlichere Hinweise siehe diesen Link.
Weitere Hinweise siehe Homepage des DGUV: https://www.kinderkinder.dguv.de/
Besonders bei den Jahreshauptinspektionen ist es das Ziel, Mängel mit schwerwiegenden Folgen zu erkennen. Gerade die Resthaltbarkeit und Reststabilität von Hölzern spielen hier eine große Rolle.
Die Frage der Fangstellen bei Strangulationsgefahr lege ich gern hochwertiger aus, als es die Normen vorschreiben. Der Umgang mit den Prüfkörpern ist eine wissenschaftliche Methode, reicht mir aber bei meinem Qualitätsanspruch nicht aus. Auch der Norm reicht der EInsatz von Prüfkörpern nicht aus, es muss eine abschließende Beurteilung erfolgen. Prüfkörper dienen vor allem zur Beurteilung von Fangstellen. Bei Fangstellen geht es aber grundsätzlich um tödliche bis schwerwiegende Folgen durch Mängel an den Geräten, sodass ich hier ein höheres Niveau anstrebe, nicht aber unterhalb von 60 cm Fallhöhe. In meinen Berichten wird das durch die Formulierung der Dringlichkeit der Maßnahme deutlich hervorgehoben. Mindestanforderungen sind ein "Muss", "Empfehlungen" führen zu einer höheren Sicherheit. Aber der Betreiber der Anlage entscheidet über das Sicherheitsniveau und die Maßnahmen, nicht der Spielplatzprüfer. Der Spielgeräteprüfer kann hier aber sehr wohl Empfehlungen aussprechen. Diese sind nicht zuletzt Erkenntnisse aufgrund langjähriger Berufserfahrung.