Fachbeitrag: Querstange an Rutschen

 

Die Querstange ist hier integriert. Die Öffnung im Rutscheneinlaf nach oben wurde vorschriftsmäßig begrenzt.

 

Diese Querstange kann sein, muss aber nicht. Denn erst ab einer Fallhöhe = Podestöhe von 1,0 m ist eine sichernde Stange erforderlich.

 

Ein Kind soll nicht hineingestoßen werden und dann tief fallen können.

 

 

Das scharfkantige Schilf ist hier erwähnenswert. Kalkulierbares Risiko? Nach meiner Auffassung muss hier etwas zurückgeschnitten werden, damit auch die ganz Kleinen ungehinderten Zugang haben.

 

Alles andere ist normgemäß. Denn es handelt sich um eine Hangrutsche, und die Fallhöhe beträgt unter 1,0 m. Also ist auch kein Geländer oder Brüstung nötig.

 

 

Bei freistehenden Rutschen wäre eine Querstange eher hinderlich bis gefährlich. Denn sie könnte ja auch überklettert werden. Wichtig ist hier die Wangenhöhe am EInstiegspodet sowie die Form.

 

 

Hier ist die Querstange, ein Rundholz, verloren gegangen und muss ersetzt werden. Das vorhandene Loch für die Querwtqange ist deutlich zu erkennen.

 

 

Schöne Variante einer Querstange an einer Hangrutsche - allerdings nicht erforderlich.

 

 

Querstange ok. Kuststoffkappe grottig scharkantig. Dieses Kita-Kind hat mir den Mangel gezeigt, wo es sich verletzen kann. Kinder kennen häufig ganz genau die Gefahren.

 

 

Perfekte Ausführung. Während meiner Abnahme hat der Bauhofmitarbeiter die Wangen rechts und links der Rutsche nach meinen Wünschen geändert. Nun ist Platz für die Finger. Die Hölzer ragten direkt bis an das Metall heran. Etwas Luft erhöht den Spielspass. Für die Sicherheit unerheblich.

 

Wie zu sehen ist, wurde die alte Metallrutsche an ein neues Holzpodest angebracht.

 

Sehr schön zu sehen ist der nachträglich montierte Querriegel. Das Bild stammt aus dem Jahr 2015. Auch wurde der Fallschutzboden nachträglich geändert. Die Fundamente blieben fehlerhaft. Das Gerät wurde 2019 abgebaut.

 

Bestandsschutz für alte Geräte nach alten Normen hergestellt gibt es nicht. Umgekehrt gibt es keine Nachrüstpflicht. Die Gerichte geben im Laufe der Jahre vor, was den Betreibern an Umbau- oder Nachrüstaufwand zuzumuten ist. Nachrüstung von Querstangen ist heute selbstverständlich, genauso die Herstellung des stoßgedämpftem Boden nach heutigen Anforderungen.

 

Bei Bestandsschutz und Nachrüstpflicht bestehen immer wieder unterschiedliche Auffassungen.

 

Nur in wenigen Fällen wird ein Umrüsten auf Spielplätzen nach einer Übergangsphase zur Pflicht. So war es bei den Nestschaukeln und der Bodenfreiheit unterhalb des Nestes.

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