Da es kein Gesetz in Deutschland gibt, dass die Sicherheit auf Spielplätzen regelt, greifen die Regeln der Verkehrssicherung. Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem Haftungsrecht per BGB. Die Rechtsprechung legt dann im Laufe der Jahre die Regeln fest. Es gibt also kein Verbot von Geräten, kein Kaufzwang. Selbstbauten sind also erlaubt. Da es sich hier um ein Spielgerät auf einem "öffentlichen" Spielplatz handelt, der von einem sozialen Träger betrieben wird, sind nach meiner Auffassung die Spielplatzregeln gemäß DIN EN 1176 einzuhalten.
Auf dem privaten Grundstück gilt für Spielgeräte keine Verkehrssicherung wie oben. Bei einem Unfall geht es dort um die Privathaftpflichtversicherung.
Gleiches gilt für Stelzenhäuser, welche von Unternehmen angeboten werden. Entscheidendes Maß bei der Sicherheitsbeurteilung ist die Höhe des Podestbodens. 1,50 m ist das magische Maß. Ich berate gern und führe abschließend gern die Abnahmeprüfung durch (Inspektion nach Erstinstallation heißt das fachgerecht gemäß DIN EN 1176-7). Als Selbstständiger ist es meine Arbeit. Und gerade im Vorwege berate ich sehr gern, damit es später für das Unternehmen keine großen Überraschungen ergibt.
Das ist doch mal ein Baumhaus. Unter Baumhaus stellt man sich üblicherweise was anderes vor.
Hexenhäuschen passt ebenso als Bezeichnung.
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