Fallschutzplatten und Steine vertragen sich nicht

 

 

Diese räumliche Nähe des Fußweges mit losen Steinchen zu den Fallschutzplatten halte ich für einen Planungsfehler. Fallschutzplatten sollen den Kopf vor schweren Verletzungen schützen. Fällt ein Kind nun auf die Platten und ein Stein ist dazwischen, kann es zu einem Loch im Kopf führen.

 

Es muss also häufig gefegt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mindestens wöchentlich durch die Gemeinde gefegt wird. Wöchentlich wäre natürlich viel zu wenig.

 

Der Abstand zwischen Schiff und harter Steinkante beträgt weniger als 1,5 m bei einer Fallhöhe über 1,0 m. Ein weiterer Fehler, aber das ist ein anderes Thema. In diesem Beispiel wäre bei einer Fallhöhe unter 1,0 m es zwar in Ordnung gewesen. Halte ich aber nicht für sinnvoll. Wenn Fallschutzplatten dann auch die Einfassungskante aus gleichem Material. Das gilt für mich, bei einem Abstand unter 1,5 m zum Schiff.

 

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