Komplett auskoffern und Fallschutzboden mit geforderten stoßdämpfenden Eigenschaften oder kompletter Abbau. Da solche Geräte auch beklettert werden können, ist für mich die Fallhöhe die Gerätehöhe. Auf dieser kann stehend balanciert werden. Auch ist die Fallhöhe durch die Leiter vorbestimmt, die obersten Sprossen zählen.
Das Geräte müsste neuer sein, nach 1998 erbaut sein, da Holz selten solange hält. Außer es wäre Robinienholz. Das sähe aber anders aus.
1998/1999 war der Übergang der deutschen DIN Norm 7926 zur europäischen DIN EN 1176.
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