Schöner maritimer Abfallbehälter, leider ohne Deckel. Für Möwen und Krähen ist das ein gefundenes Fressen. Interessant ist allerdings das Schild. Im privaten Garten mag es einen SInn machen, in der Öffentichkeit jedoch nicht. Solche Schilder sind überflüssig und abzunehmen.
Der Betreiber (meistens die Gemeinde oder Stadt) kann nicht die Pflicht zur Verkehrssicherung einschränken. Das sehen unsere Gerichte so. Das Schild kann die erforderlichen Prüfungen gemäß DIN EN 1176-7 nicht außer Kraft setzen. Der Betreiber macht sich haftbar bis strafbar, wenn er die Prüfungen nicht macht. Ich nenne das grob fahrlässig.
Der Gedanke des Haftungsausschlusses ist ein Relikt der Vergangenheit.
Auch dieses Schild ist rechtlich unwirksam. Es haftet der Betreiber bei grobem Verstoß.
Dieses Schild sollte besser entfernt werden, da es keine rechtliche Relevanz auf öffentlichen Spielplätzen hat. Die Verkehrssicherungspflicht liegt immer beim Betreiber, kann nicht einseitig ausgeschlossen werden. Nur im privaten Garten würde es Sinn machen. Allerdings kenne ich mich da rechtlich nicht aus.
Weitere Schilder mit rechtlich nicht verbindlichem Passus "Eltern haften für ihre Kinder". Rechtlich nicht relevant. Einseitige Willenserklärung durch die Gemeinde, Sportverein u.a. ist rechtlich nicht bindend.






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