Bei einer Fallhöhe über 60 cm ist Beton nicht mehr als Untergrund erlaubt, auch nicht andere harte Gegenstände wie Holzbalken. Fußwege verlaufen zu dicht, Kantsteine queren die Aufprallflächen.
Kantsteine werden gern zur Einfassung von Sandflächen eingesetzt, um eine Trennung zum Rasen zu haben. Diese harten Hindernisse, die auch gern noch Stolperstellen bilden, sollen den Sand abhalten. Die Praxis zeigt etwas völlig anderes. Sand wird weitergetragen durch Spiel und Wind. Sie hindern evtl. das einfache Überfahren mit dem Rasenmäher bei der Grünpflege, siehe kunstvoll hingelegte Steine an der Nestschaukel.
Oberste Regel ist, dass sich in Aufprallflächen keine harten Gegenstände befinden dürfen. Die Aufprallfläche ist der Bodenbereich in unmittelbarer Nähe des Gerätes. Die DIN EN 1176-1, also die Grundnorm für Spielplatzgeräte, legt 1,50 m als Mindestmaß fest. Diese Fläche ist um das Gerät herum frei zu halten. Die Unternormen legen für die jeweilige Gerätegruppe wie Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells und Wippgeräte Besonderheiten sprich Abweichungen hierzu fest.
Nicht in diese Flächen gehören Abfallkörbe, Lichtmasten, Bänke, Steinblöcke, Ziegelsteine, Holzlatten und Pkw-Reifen u.a.




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