Diverse Karussells

Der Spalt unter den Karussells ist immer wieder ein Thema. Er darf zu keiner Fangstelle für den Körper und das Bein werden. Also muss der Spalt zwischen 6 cm und 11 cm groß oder größer als 40 cm sein. Über 40 cm gilt allerdings als erschwerter Zugang, für die Kleinen nicht selbststsändig nutzbar. Also keine übliche Lösung.

 

 

Karussell nahezu bündig eingebaut. Eine Lösung in der Praxis, nicht ganz normgerecht aber sicher.

 

Verhindert werden sollen Verletzungen von Kindern, die bei drehendem Karussell mit Armen, Beinen oder mit dem ganzen Körper unter das Gerät gelangen können. Der bündige Einbau ist mit Sand kaum zu bewerkstelligen. Sand wird zu leicht weggespielt. Am häufigsten anzutreffen sind daher Geräte, die einen kleineren Spalt zwischen Boden und Podestboden aufweisen und keine Schürze als Schutz haben. Die Norm sieht als Schutzaßnahmen verschiedene Möglichkeiten vor. In diesem Fall wären zwischen 6 cm und 11 cm einzuhalten. Denn es soll keineswegs der ganze Körper oder der Kopf darunter passen. Hände sollen hingegen Platz haben. Mit dem Arm soll ein Kind nicht tief hineinlangen können.

 

Bei der praktischen Prüfung dieses Spaltes kommt mir mein Sicherheitsschuh zugute. Wenn er drunterpasst sind 6 cm überschritten. Kommt noch der Zollstock zum Einsatz für die Einhaltung der 11 cm.

 

 

Dieses ist die für mich typische Bauform heutiger Zeit. Diese treffen wir häufig an. Das Gerüst des Gerätes besteht aus Stahl, die Sitze aus Siebdruckplatten oder Kunststoffen, der Boden aus vier Siebdruckplatten oder komplett aus Stahl (Riffelblech). Die Siebdruckplatten des Bodens sind zeitlich begrenzt haltbar. Sie biegen mit der Zeit immer stärker durch. Auch lösen sich gelegentlich großflächige Laminatstücke. Wenn sie ausgetauscht werden, wird das Gerät noch jahrelang halten. Verzinkten Stahl zu lackieren ist keine gute Idee wie am Handlauf zu sehen ist.

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