Ungewöhnliche Geräteaufstellung eines Floßes in Hamburg

Hier musste ein namhafter deutscher Gerätehersteller aufgrud meiner Abnahmeprüfung nacharbeiten. Das Gerät musste umgearbeitet werden, auch musstn die Aufprallfläche für dieses Gerät in den Herstellerunterlagen geändert werden. Der Abstand von den Floßecken zum Betonring war zu gering. Dieser dient auch als Sitzgelegenheit. Auch wenn das Gerät auf Spiralfedern steht gelten nicht die Regeln für Federwippen sondern die allgemeinen Regeln der DIN EN 1176-1.

 

Abnahmeprüfungen bringen gelegentlich unerwartete Ergebnisse. Diesen Fehler hätte ich nicht von diesem Hersteller erwartet.

 

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