Prüfung neuartiger Anlagen wie BMX / Dirt / Bike / Pumptrack

Neuartige Anlagen wie Bike / Dirt und Pumptracks benötigen auch wie Spielplätze eine sicherheitstechnische Abnahme. Diese wird im Allgemeinen "TÜV-Prüfung" genannt. Allerdings ist dieser Begriff irreführend, da es ja keine "TÜV-Prüfung" gibt. Nur wenn ein Mitarbeiter des TÜV eine solche sicherheitstechnische Prüfung vornimmt, dürfte es sich "tüvgeprüft" nennen. Da der TÜV keine eigenen Regeln aufstellt, sondern die Prüfung sich nach allgemeinen Regeln und Normen richtet, kann der DEKRA als auch ich diese Prüfung durchführen.

 

Bei einer solchen Anlage handelt es sich allerdings nicht um einen Spielplatz, die Spielplatzregeln wie die DIN EN 1176-1 gelten hier nicht. Diese Anlagen werden als Sportanlagen eingestuft. In diesem Bereich wollen die Richtlinien für Sportplätze allerdings nicht recht passen. Denn es fehlt das klar umgrenzte Spielfeld. Der FLL hat eine gute Info herausgebracht, mit der eine Prüfung gut durchzuführen ist. Andere Regeln wie die DIN EN 14974 Skateparks als auch die DIN 18035-1 Sportplätze Teil 1 und die Sportplatzpflegerichtlinien des FLL sind heranzuziehen.

 

Und gerade weil es keine eindeutigen Regeln gibt, ist eine Abnahmeprüfung für diese Trendsportanlagen interessant und anspruchsvoll. Hier ist die langjährige Erfahrung eines Prüfers von großem Wert.

 

Wenn Sie also eine Bike-Anlage planen und bauen wollen, können Sie das mit überregional spezialisierten Unternehmen durchführen. Hinterfragen Sie aber bitte genau, ob diese Anlage wirklich "TÜV-geprüft" wird oder ob es sich um eine normale sicherheitstechnische Abnahmeprüfung handelt, die ein Selbstständiger durchführen kann.

 

Ich prüfe nur in Schleswig-Holstein.

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